Impressum
Informationen über den Diensteanbieter.
Angerer Erdbau
Würzenberg 17
5102 Anthering
Österreich
Tel.: +43 650/450 09 38
E-Mail: office@angerer-erdbau.at
Firmenbuchnummer: FN 643846h
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
Firmensitz: Würzenberg 17 5102 Anthering
Unternehmensgegenstand: Erdbau- und Abbrucharbeiten
UID-Nummer: ATU81470418
Mitglied bei: Wirtschaftskammer Salzburg
Berufskammer: Wirtschaftskammer Salzburg
Aufsichtsbehörde:
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Webseite: https://www.angerer-erdbau.at
Verleihungsstaat: Österreich
Geschäftsführer: Paul Markus Angerer
Datenschutz Verantwortlicher
Angerer Paul
Würzenberg 17, 5102 Anthering
E-Mail: datenschutz@angerer-erdbau.at
Tel.: +43 650/450 09 38
Impressum: https://www.angerer-erdbau.at/impressum/
Vertretungsberechtigter: Angerer Paul
EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildernachweis
Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind, sofern sie nicht schon im Vorhinein von anderer Stelle als Lizenzfrei veröffentlicht wurden, urheberrechtlich geschützt.
Die Bilderrechte liegen bei:
Fotograf Paul Angerer
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von AdSimple
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Angerer Erdbau gültig ab 01.03.2025
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), abrufbar unter https://www.angerer-erdbau.at/impressum/ sowie die Ö-Normen B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) und B 2205 (Erdarbeiten) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, bilden einen integralen Bestandteil aller Angebote der Angerer Erdbau (im Folgenden AN) und der mit ihr geschlossenen Verträge. In der Rangfolge der anzuwendenden Bestimmungen haben die AGB des AN Vorrang vor den Ö-Normen. Sollten widersprüchliche Regelungen bestehen, gelten die Klauseln dieser AGB.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und, sofern nicht anders festgelegt, 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des AN oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Bei Verbrauchergeschäften kann ein Vertrag auch dann wirksam sein, wenn keine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Angaben zu Mengen und Maßeinheiten in Angeboten oder Bestätigungen sind unverbindlich und können abweichen. Abweichungen von diesen AGB sowie eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) sind grundsätzlich unwirksam, es sei denn, sie werden vom AN ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Der AG erhält diese AGB zusammen mit der gültigen Preisliste. Falls nicht anders vereinbart, gelten Bemerkungen des AN auf Angeboten und Leistungsverzeichnissen (sei es in allgemeiner oder projektspezifischer Form) als verbindlich, selbst wenn sie von diesen AGB abweichen.
Für Frachtverträge kommen die Bestimmungen des „Internationalen Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Straßenverkehr“ (CMR) zur Anwendung. Bezüglich des Datenschutzes des AG wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, abrufbar unter https://www.angerer-erdbau.at/impressum/, die der AG zur Kenntnis nimmt. Die Nutzung personenbezogener Daten sowie die gesetzlichen Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung sind in dieser Erklärung geregelt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die in der jeweils aktuellen Preisliste angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise. Mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben basieren auf den Durchschnittskosten, Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben des Vorjahres.
Der AN behält sich das Recht vor, die Preise bei steigenden Energie-, Rohstoff- oder Betriebskosten sowie bei erhöhten Gebühren und Abgaben entsprechend anzupassen oder Zuschläge zu verrechnen. Zudem können Preisänderungen aufgrund besonderer Auftragsanforderungen oder spezifischer Gegebenheiten vor Ort vorgenommen werden.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der AN ist berechtigt, monatliche Teilabrechnungen (Abschlagsrechnungen) vorzunehmen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt automatisch Zahlungsverzug ein. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. für Unternehmergeschäfte bzw. 4 % p.a. für Verbrauchergeschäfte berechnet. Zusätzlich wird im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,00 fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der AG verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche Mahn- und Interventionskosten zu übernehmen. Schecks gelten erst mit ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des AN und stets nur zahlungshalber. Sämtliche anfallenden Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der AG. Die Zurückhaltung oder Verweigerung von Zahlungen aufgrund von Mängelrügen oder sonstigen Forderungen ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Einschränkung nicht.
Leistung, Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Leistungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde – stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche und ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Verzögerungen sind ausgeschlossen. Der AN haftet nicht für unverschuldete Lieferverzögerungen. In einem solchen Fall verzichtet der AG auf jegliche Schadensersatzansprüche sowie auf ein Rücktrittsrecht.
Falls der AG einen vereinbarten Leistungstermin verschieben muss, hat er den AN mindestens drei Werktage zuvor schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich zu informieren. Unterbleibt oder verspätet sich diese Mitteilung, ist der AG verpflichtet, dem AN sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und werden separat verrechnet: Baugrubensicherungen, Bauvermessungsarbeiten, Wasserhaltungsmaßnahmen sowie Beweissicherungsmaßnahmen für Gebäude und Baugruben. Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die eine Verlängerung der Leistungsfrist erfordern, führen entsprechend zu einer Anpassung der Frist. Falls der AG trotz solcher Änderungen auf der ursprünglichen Frist besteht, hat er die entstehenden Forcierungskosten (z. B. Überstunden, zusätzlicher Geräteeinsatz) zu tragen.
Da Materialpreise auf Basis voll beladener Transportfahrzeuge kalkuliert sind, werden vom AG gewünschte Teilladungen (Transport und Material) gemäß der jeweils gültigen Preisliste des AN verrechnet.
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt die Person, die den Lieferschein unterzeichnet, als bevollmächtigt zur Abnahme und Bestellung. Liegt keine Bevollmächtigung vor, haftet die unterzeichnende Person persönlich. Ist der AG oder dessen Vertreter bei Lieferung nicht anwesend, gelten die Angaben auf dem Lieferschein als verbindlich. Spätestens mit Zugang der Rechnung samt Lieferschein beim AG wird der Lieferschein als anerkannt betrachtet.
Bei Verbrauchergeschäften geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der gelieferten Waren mit Ablieferung an den AG oder einen von ihm benannten Dritten über.
Genehmigungen, Nebenkosten, Informationspflicht und Stehzeit
Falls Arbeiten des AN Rechte Dritter betreffen, ist der AG verpflichtet, auf eigene Kosten die erforderlichen Genehmigungen und Einverständniserklärungen einzuholen. Er trägt auch die Verantwortung für eine sichere Zufahrt zur Baustelle sowie für alle erforderlichen Bewilligungen (Baurecht, Forstrecht, Wasserrecht, Naturschutz etc.). Sämtliche anfallenden Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser) gehen – sofern nicht anders vereinbart – zu Lasten des AG.
Beim Transport von Baumaschinen oder Geräten sind Kosten für Transportbewilligungen sowie für Begleitfahrzeuge vom AG zu tragen. Hindernisse wie Rohrleitungen, Kabel oder Bauwerksreste sind dem AN vom AG vor Arbeitsbeginn nachweislich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, haftet der AN nicht für daraus resultierende Schäden.
Stehzeiten aufgrund von Behinderungen, blockierten Zufahrten oder fehlenden Baugrubensicherungen werden mit 70 % des jeweils gültigen Stundensatzes verrechnet. Sollte eine Behinderung länger als 24 Stunden andauern, kann der AN das Gerät von der Baustelle abziehen und einen zusätzlichen Transport verrechnen.
Falls kontaminiertes Erdreich abtransportiert und deponiert werden muss, trägt der AG die anfallenden Kosten. Er ist zudem verpflichtet, erforderliche Bodenproben auf eigene Kosten zu veranlassen.
Verspätete Zahlung
Sollte ein Zahlungstermin nicht eingehalten werden oder Umstände eintreten, die die Zahlungsfähigkeit des AG infrage stellen, ist der AN berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung, Überschuldung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des AG.
Bei Zahlungsverzug kann der AN nach eigenem Ermessen weitere Leistungen oder Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder – unbeschadet weiterer Ansprüche – vom Vertrag zurücktreten. Zudem kann der AN entgegengenommene Wechsel vor Fälligkeit zurückgeben und sofortige Barzahlung verlangen. Besteht eine zu Gunsten des AN ausgestellte Bankgarantie, ist der AN berechtigt, diese nach erfolgloser Mahnung in Anspruch zu nehmen.
Recycling
Der AG garantiert die Richtigkeit aller Angaben auf den Begleitscheinen gemäß § 18 Abs. 1 AWG 2002. Insbesondere übernimmt er die Verantwortung für Angaben zur Abfallart, Sortenreinheit und Kontaminierung. Sofern der AN eine Übernahme verweigert, weil eine qualitative Deklaration zweifelhaft erscheint, liegt dies im Ermessen des AN.
Falls der AG Abfälle selbst an die Standorte des AN liefert, darf die Abladung erst nach einer Eingangskontrolle durch das Personal des AN erfolgen. Andernfalls haftet der AG für Schäden und Folgekosten.
Gewährleistung
Der AN garantiert, dass seine Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Falls Mängel durch beigestellte Unterlagen, Materialien oder Vorleistungen Dritter verursacht wurden, entfällt die Gewährleistungspflicht des AN. Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme der Leistung. Bei berechtigter Mängelrüge wird der Mangel innerhalb angemessener Frist behoben. Weitergehende Ansprüche sind – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die jeweilige Baustelle. Für sämtliche Streitigkeiten ist das für den Sitz des AN zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Datenschutz
Erklärung zur Informationspflicht
Datenschutzerklärung
In folgender Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Webseite. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung, Telekommunikationsgesetz 2003).
Sobald Sie als Benutzer auf unsere Webseite zugreifen oder diese besuchen wird Ihre IP-Adresse, Beginn sowie Beginn und Ende der Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt somit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
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Weitere Informationen über den Umgang mit Nutzerdaten von Google können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen:
Google verarbeitet die Daten auch in den USA, hat sich jedoch dem
EU-US Privacy-Shield unterworfen.
https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework
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Telefonnummer: +43 650/450 09 38
Email: office@angerer-erdbau.at